Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für den Reisedienst der ATG Alster-Touristik GmbH
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung einer Touristikfahrt oder der Schiffsanmietung bietet der Kunde uns den Abschluss
eines Vertrages zu den nachstehenden Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann formlos
vorgenommen werden.
Dieser Vertrag kommt mit unserer Annahmeerklärung zustande, die in angemessener Zeit abgegeben
werden muss und keiner besonderen Form bedarf.
2. Entgelt und Fälligkeit
a) Im Touristikdienst ist das Entgelt vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Bei Voranmeldung
kann die ATG eine Anzahlung in Höhe von 50 % des bestätigten Preises verlangen.
b) Mietet der Kunde ein Fahrzeug, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von 50,- Euro fällig.
Der Gesamtpreis richtet sich nach Fahrtdauer und Fahrtstrecke. Bei Überschreitung des
vorgesehenen Leistungsumfanges wird der Preis entsprechend erhöht, sofern die Überschreitung
nicht von der ATG zu vertreten ist. Die Zahlung ist spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn fällig.
Geht die Zahlung nicht fristgemäß ein, kann die ATG von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
in Höhe der für einen Rücktritt des Kunden vorgesehenen Pauschalbeträge verlangen.
3. Leistungen
a) Bei Touristikfahrten werden die in den Ankündigungen vorgesehenen Fahrtrouten durchgeführt.
b) Bei Schiffsvermietungen wird von der ATG ein Fahrzeug nebst Schiffsführer gestellt. Die ATG
behält sich die Wahl des Schiffes und des Personals in jedem Fall vor. Gewünschte Fahrtrouten
können nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften befolgt werden. Treten Umstande
ein, die zu einer Verhinderung oder Einschränkung der Fahrt führen und nicht durch die ATG zu
vertreten sind, zum Beispiel Eisgang, Nebel, Niedrigwasser oder dergleichen, findet die Veranstaltung
ohne Anspruch auf Preisminderung am Kai bzw. im möglichen verminderten Umfang statt.
c) Bei Berechnung des Charterpreises wird der Schiffseinsatz ab Jungfernstieg und Rückkehr
Jungfernstieg zugrunde gelegt.
4. Bewirtschaftung
Gastronomische Leistungen werden grundsätzlich von der ATG bzw. deren Vertragspartnern erbracht.
Eine Bewirtschaftung durch den Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter ist nur mit Zustimmung der
ATG gestattet. In diesem Fall hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Schiff nach der Charter
wieder vollkommen geräumt von seinem für die Bewirtschaftung mitgebrachten gastronomischen Equipment
und Waren zur Verfügung steht.
Gegen Berechnung einer Bereitstellungsgebühr steht dem Kunden das Schiff ca. 1 Stunde vor Abfahrt
für die Ausstattung zur Verfügung und 1 Stunde nach der Fahrt zum Aufräumen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Leistungen von dem in der Anmeldung vorgesehenen Leistungsumfang, die die
Gesamtleistung nicht wesentlich verändern und von der ATG nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, können vom Kunden nicht beanstandet werden. Leistungsänderungen, die den Umfang wesentlich
verändern - mit Ausnahme der unter Ziffer 3 beschriebenen Änderungen - berechtigen den Kunden zum
Rücktritt von dem Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen nach Kenntniserlangung von der
Veränderung. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle
Ansprüche auf Minderung beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Preiserhöhungen von
Leistungsträgern zu einer Veränderung der Kalkulation der ATG führen und wenn zwischen Zugang der
Anmeldebestätigung und dem vereinbarten Leistungszeitpunkt mehr als 4 Monate liegen. Sollte die
Erhöhung der Preise mehr als 10 % des bestätigten Preises ausmachen, ist der Kunde innerhalb von
10 Tagen nach Eingang der Erklärung der ATG über die Anhebung des Preises zum gebührenfreien
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Rücktritt
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarten Leistungen ohne vom Vertrag
zurückzutreten nicht an, behält die ATG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Wert
ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die die ATG aus einer anderweitigen Vermietung
oder Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, wird durch folgende
Pauschalregelung ausgeglichen, sofern der Kunde nicht den Nachweis eines geringeren Schadens beibringt.
Die ATG kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben:
Bei einem Rücktritt bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn 10 % der Auftragssumme.
Vom 27. -14. Tag vor Leistungsbeginn 30 %,
vom 13. -7. Tag vor Leistungsbeginn 40 %,
ab dem 6. Tag vor Leistungsbeginn 50 % der Auftragssumme.
Wird ein Auftrag erst am Fahrtag oder gar nicht storniert, wird die volle Vertragssumme fällig.
Etwaige anfallende Telefon-, Telegramm- oder sonstige Auslagen werden dem Kunden gesondert in
Rechnung gestellt.
7. Die ATG kann von dem Vertrag jederzeit zurücktreten, sofern die Ausführung des Vertrages infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, ohne dass die ATG diese Umstände zu vertreten hätte. Bei Rücktritt der ATG von dem Vertrag hat der Kunde lediglich Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Anzahlungen.
8. Haftung
Die ATG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Stellung eines
betriebssicheren Fahrzeugs sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Im übrigen haftet die ATG nach den allgemeinen Bestimmungen. Für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Anmeldebestätigung ausdrücklich als solche
bezeichnet sind, haftet die ATG auch dann nicht, wenn sie derartige Leistungen vermittelt.
Die ATG haftet für Sachschäden des Kunden oder von Fahrgästen bis zu einem Höchstbetrag von
Euro 50,- pro Schadensfall, sofern nicht der Eintritt des Schadens durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit der ATG oder ihrer Bediensteten verursacht wird. Die ATG kann sich jedoch auf
gesetzliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie etwaige Entlastungsmöglichkeiten berufen.
9. Beförderung von Tieren und Sachen
Tiere werden nur befördert, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Sachen werden nur
befördert, soweit hierfür Platz vorhanden ist. Die ATG übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
10. Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie
Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere
Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
Aus Sicherheitsgründen ist untersagt:
a) die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
b) Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
c) während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
d) ein als besetzt geltendes Fahrzeug zu betreten,
e) die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch
sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Kommt ein Fahrgast den ihm gegebenen
Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff und Fahrgästen sowie zur Einhaltung
der unter a) bis e) bestimmten Regelungen nicht nach, so kann er von der Teilnahme
ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Bei Verunreinigung
von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden die Kosten für die Reinigung, mindestens jedoch
Euro 10,- in Rechnung gestellt.
11. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für andere
Fahrgäste darstellen, sind von der Teilnahme der Veranstaltungen ausgeschlossen.
12. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg.
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.
13. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird sie bei Fortbestand der
Bedingungen im übrigen durch eine wirksame Bestimmung des Inhalts ersetzt, die der unwirksamen
wirtschaftlich am nächsten kommt.
1. Januar 2005